Als am 25. Mai 2018 mit der Datenschutz-Grundverordnung die Verarbeitung personenbezogener Daten vereinheitlicht wurde, wurden viele Vorbereitungen getroffen. Was anfangs problematisch gewirkt hat, hat sich für die Werbeunternehmen als einfache Integration herausgestellt, weiß die Datenschutz-Expertin Ursula Illibauer.
Ein Bereich, der aber nach wie vor für viele unklar ist, ist das Thema Webtracking und Newsletterversand.
Gerade junge Unternehmen sind auf eine Online-Akquise angewiesen – dieses Vorgehen war schon früher durch die ePrivacy Richtlinie bzw das österreichische Telekommunikationsgesetz sehr schwierig.
”Wenn ich einen Neukunden akquirieren möchte, egal ob Unternehmer oder Konsument, brauche ich vorab eine Zustimmung, eine E-Mail schicken zu dürfen”, sagt Illibauer. “ somit fällt die gesamte Neukundenakquise auf dem elektronischen Weg flach, ich darf zu Werbezwecken einerseits nicht anrufen und ich darf andererseits auch keine elektronische Nachricht schicken, ich müsste auf irgendeinem anderen Weg zur Einigung kommen. Und das ist schwierig, vor allem wenn ich Neukunden akquirieren möchte.”
Weil die Regelung hier klar an der digital gelebten Praxis vorbeigeht, ist eine neue Privacy Verordnung – eine Neuregelung von diesem Bereich – in Verhandlung. Österreich ist hier ein Vertreter von digital-affinen und praktikablen Regelungen, eine Einigung zu dem Thema unter den EU-Mitgliedstaaten ist aber nicht vor 2021 zu erwarten.
Auch kann die jeweilige Fachgruppe als Ansprechpartner Nummer Eins kontaktiert werden bzw. infolgedessen die Datenschutzexpertinnen und -experten in den Rechtsabteilungen der Landeskammer.
Quelle: https://www.werbe.at/aktuelles-aus-der-branche/dsgvo-in-der-praxis/