Digitale Barrierefreiheit – Pflicht ab Juni 2025

Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) in Kraft, das Unternehmen verpflichtet, Websites, Online-Shops & digitale Services barrierefrei zu gestalten. Dies betrifft insbesondere E-Commerce, Buchungsplattformen & digitale Dienstleistungen.

Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?

Barrierefreie Websites und Apps sind so gestaltet, dass alle Nutzer*innen, unabhängig von Einschränkungen, problemlos darauf zugreifen können. Grundlage dafür sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1, Stufe AA), die klare Anforderungen an Struktur, Bedienbarkeit & Design stellen.

Die 4 Prinzipien der Barrierefreiheit nach WCAG:

Die 4 Prinzipien der Barrierefreiheit nach WCAG:


🔵 Wahrnehmbar – Inhalte müssen für alle Nutzer*innen zugänglich sein (z. B. Kontraste, große Schriften, Untertitel).

🔵 Bedienbar – Navigation und Interaktion müssen ohne Maus möglich sein (z. B. Tastatursteuerung, keine zeitlichen Einschränkungen).
🔵 Verständlich – Klare Struktur, einfache Navigation, verständliche Texte.
🔵 Robust – Inhalte müssen mit unterschiedlichen Geräten & Assistenztechnologien nutzbar sein.

Wir helfen Ihnen weiter
Wer ist betroffen?

Wer ist betroffen?


🟦 Öffentliche Einrichtungen – bereits seit 2018 gesetzlich verpflichtet.

🟦 Private Unternehmen & Online-Shops – ab 28. Juni 2025 zur digitalen Barrierefreiheit verpflichtet.
🟦 Ausnahmen: Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeiter*innen und einem Jahresumsatz unter 2 Mio. €.

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